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Aktuelles aus dem Familienrecht

Aktuelles aus dem Familienrecht

Corona rechtfertigt keine einseitige Abänderung der Umgangsregelung.
Auch während der Corona-Pandemie ist ein Elternteil nicht berechtigt, einseitig eine
gerichtliche Umgangsregelung abzuändern oder auszusetzen. Der Umgang des
nichtbetreuenden Elternteils mit dem gemeinsamen Kind ist von Kontaktbeschränkungen nicht
erfasst (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.07.2020, ebenso OLG Braunschweig und OLG
Schleswig).
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