Wir vertreten also nicht ausschließlich eine Seite, sondern Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber. Durch den fortlaufenden Wechsel der „Seite“ gewinnen wir zusätzliche fachliche Erkenntnisse, von denen jeder Mandant gleich ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer profitiert. Das Vertrautsein mit den Befindlichkeiten und Sichtweisen auch der Gegenseite hilft für den Mandanten optimale Ergebnisse zu erzielen.
Unser Mandantenkreis
Auf Arbeitgeberseite vertreten wir insbesondere Unternehmen folgender Branchen:
- Transport- und Logistik, Speditionen,
- Hotel- und Gaststättengewerbe,
- Nahrungsmittelindustrie,
- Pflegeeinrichtungen, auch in kirchlicher Trägerschaft,
- Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit,
- Handwerksbetriebe der Feinwerktechnik,
- Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft aller Art
- Einzelhandelsgeschäfte,
- und schließlich Ärzte, Steuerberater und andere freie Berufe.
- Auf Arbeitnehmerseite betreuen wir Mandate vom Ungelernten, über Leiharbeitnehmer, leitende Angestellte und sonstige Führungskräfte bis zum GmbH-Geschäftsführer sowie Freie Mitarbeiter.
Individualarbeitsrecht
Im Bereich des Individualarbeitsrechts sind wir einerseits für Arbeitgeber und andererseits auch für Arbeitnehmer tätig.
Kollektives Arbeitsrecht
Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts werden wir einerseits von Arbeitgebern andererseits von Betriebs- und Personalräten, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten oder Mitarbeitervertretungen mandatiert.
Prozessuale Interessendurchsetzung
Die aus rechtlichen Gründen im Arbeitsrecht oftmals im Vordergrund stehende prozessuale Interessendurchsetzung stellt einen weiteren unserer Tätigkeitsschwerpunkte dar. Prozessvertretungen bis vor das Bundesarbeitsgericht gehören zum Erfahrungsschatz Ihres anwaltlichen Beraters.