RECHTSANWALT NÜRNBERG > rechtsgebiete
Arbeitsrecht - Unsere Sozietät berät sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer in allen Fragen des individuellen und des kollektiven Arbeitsrechts.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Riedwelski
Wir vertreten also nicht ausschließlich eine Seite, sondern Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber. Durch den fortlaufenden Wechsel der „Seite“ gewinnen wir zusätzliche fachliche Erkenntnisse, von denen jeder Mandant gleich ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer profitiert. Das Vertrautsein mit den Befindlichkeiten und Sichtweisen auch der Gegenseite hilft für den Mandanten optimale Ergebnisse zu erzielen.
Unser Mandantenkreis
Auf Arbeitgeberseite vertreten wir insbesondere Unternehmen folgender Branchen:
- Transport- und Logistik, Speditionen,
- Hotel- und Gaststättengewerbe,
- Nahrungsmittelindustrie,
- Pflegeeinrichtungen, auch in kirchlicher Trägerschaft,
- Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit,
- Handwerksbetriebe der Feinwerktechnik,
- Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft aller Art
- Einzelhandelsgeschäfte,
- und schließlich Ärzte, Steuerberater und andere freie Berufe.
- Auf Arbeitnehmerseite betreuen wir Mandate vom Ungelernten, über Leiharbeitnehmer, leitende Angestellte und sonstige Führungskräfte bis zum GmbH-Geschäftsführer sowie Freie Mitarbeiter.
Individualarbeitsrecht
Im Bereich des Individualarbeitsrechts sind wir einerseits für Arbeitgeber und andererseits auch für Arbeitnehmer tätig.
Kollektives Arbeitsrecht
Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts werden wir einerseits von Arbeitgebern andererseits von Betriebs- und Personalräten, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten oder Mitarbeitervertretungen mandatiert.
Prozessuale Interessendurchsetzung
Die aus rechtlichen Gründen im Arbeitsrecht oftmals im Vordergrund stehende prozessuale Interessendurchsetzung stellt einen weiteren unserer Tätigkeitsschwerpunkte dar. Prozessvertretungen bis vor das Bundesarbeitsgericht gehören zum Erfahrungsschatz Ihres anwaltlichen Beraters.
Ein Arbeitsverhältnis kann in die Krise geraten: Dies kann im Entzug bisheriger Arbeitsaufgaben und der Zuweisung unterwertiger Tätigkeiten geschehen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Riedwelski
Übergangenwerden bei Entscheidungsvorgängen sind oft Tatsachen, die vermuten lassen, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis lösen will. Bereits in diesem Stadium sollten Sie um anwaltliche Hilfe nachsuchen.
Von uns sind dann Verhaltensanweisungen Gegenstrategien zu entwickeln. Fallstricke im Hinblick auf Arbeitslosengeldanspruch (Sperr- und Ruhenszeiten) gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, (einkommen-)steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fußangeln drohen ferner.
Die zunehmenden Versorgungslücken in der gesetzlichen Altersrente haben die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung fortlaufend an Bedeutung gewinnen lassen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Riedwelski
Für das Recht der betrieblichen Altersversorgung besteht seit langem beim Bundesarbeitsgericht ein eigener Fachsenat. Fragen des Durchführungswegs (Entgeltumwandlung, Direktversicherung, Pensionsfonds, usw.), der Unverfallbarkeit, der Übertragbarkeit oder der Anpassungsprüfungspflicht beschäftigen uns in unserer anwaltlichen Praxis.
Die Verjährungsproblematik des § 18a BetrAVG tritt in jüngster Zeit immer stärker hervor. Die Besonderheiten dieses Rechtsgebiets birgt „Gefahren“, die bis zum Anspruchsverlust für Unternehmen, Geschäftsführer oder Arbeitnehmer führen können.
Schnell & Kollegen GdbR
Rechtsanwälte und Fachanwälte
Eibacher Hauptstraße 21
90451 Nürnberg
© 2024 · Schnell & Kollegen · erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte in Nürnberg