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Pflichtteilsrecht: Ihr kompetenter Anwalt für Pflichtteilsrecht in Nürnberg


Enterbung bedeutet nicht zwangsweise, keinerlei Ansprüche aus dem Nachlass eines Erblassers geltend machen zu können. In diesem Fall greift das Pflichtteilsrecht. Es regelt abhängig vom Verwandtschaftsgrad des Erblassers die Berechtigung und den tatsächlichen Anspruch bzw. Umfang auf den sogenannten Pflichtteil. Unter bestimmten Voraussetzungen und mithilfe unterschiedlicher Maßnahmen ist es möglich, diesen zu reduzieren oder gänzlich zu verhindern.


Unsere Sozietät in Nürnberg unterstützt Sie dabei, das Thema Pflichtteilsrecht Ihren Wünschen entsprechend umzusetzen: Sei es, im Falle einer Enterbung einen möglichen Pflichtteil zu eruieren, geltend zu machen und durchzusetzen oder sei es, künftige Pflichtteilsberechtigte im späteren Erbfall in möglichst geringem Umfang bedienen zu müssen – und zwar durch erbrechtliche Gestaltungen und Vorkehrungen, die zu Lebzeiten getroffen werden. Unser Anwalt für Pflichtteilsrecht hilft Ihnen in kompetenter und vertrauensvoller Weise, mit dem Ziel, Ihre Anliegen um- und durchzusetzen sowie gerichtlichen Verfahren vorzubeugen.


Die jahrzehntelange Erfahrung unserer Rechtsanwälte und Fachanwälte schützt Sie davor, mangels Kenntnis der rechtlichen Details einen Erbanspruch verfallen lassen oder künftigen Erben mehr zuzugestehen als gesetzlich nötig. Mit sachlichen Gesprächen in einer oft sehr emotionalen Angelegenheit entwickeln wir eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Anliegen. Im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen stehen wir Ihnen als Experten mit Spezialausbildung zur Verfügung und beraten und vertreten Sie vor Gericht.


Vereinbaren Sie einen Termin mit uns – wir stehen Ihnen in Nürnberg für rechtliche Beratung und Vertretung zur Seite. Unser Anwalt für Pflichtteilsrecht ist Ihr kompetenter Partner für Ihre persönliche und individuelle Situation in Sachen Pflichtteil!

Rufen Sie uns an:  0911 / 688 666-0

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