Aktuelles aus dem Familienrecht
Aktuelles aus dem Familienrecht
 
 Corona rechtfertigt keine einseitige Abänderung der Umgangsregelung.
 
 Auch während der Corona-Pandemie ist ein Elternteil nicht berechtigt, einseitig eine
 
 gerichtliche Umgangsregelung abzuändern oder auszusetzen. Der Umgang des
 
 nichtbetreuenden Elternteils mit dem gemeinsamen Kind ist von Kontaktbeschränkungen nicht
 
 erfasst (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.07.2020, ebenso OLG Braunschweig und OLG
 
 Schleswig).
 
 
