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Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht

Die Anwaltskanzlei mit kompetenten Fachanwälten in Nürnberg




Seit 1996 bearbeitet Rechtsanwalt Riedwelski schwerpunktmäßig das Arbeitsrecht in unserer Kanzlei. Seine umfassenden Erfahrungen resultieren aus dem Umstand, dass er als Fachanwalt für Arbeitsrecht sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer anwaltlich außergerichtlich und gerichtlich vertritt und damit beide Seiten und Standpunkte kennt. Von Arbeitnehmern ohne Berufsabschluss und Auszubildenden über Angestellte und Produktionsarbeitern bis zu Leiharbeitern, Freelancern und ausländischen Fachkräften einerseits wie andererseits Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes erstreckt sich sein Erfahrungsfeld der außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Riedwelski ist er mit den angrenzenden bzw. überschneidenden Rechtsgebieten, insbesondere dem Arbeitsförderungsrecht (Arbeitslosengeld I) und dem Sozialrecht (Arbeitslosengeld II, auch als „Hartz IV“ bekannt) vertraut. Es hilft dem Arbeitnehmer die wirtschaftlich attraktivste Abfindungsregelung nicht, wenn er im Arbeitslosengeldbezug dann eine Sperrzeit oder Ruhenszeit – oder noch schlimmer beides – erhält. 12 Wochen ohne Arbeitslosengeld und die Kosten für Krankenversicherungsbeiträge lassen dann die getroffene Abfindungsregelung in einem völlig anderen Licht erscheinen.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Riedwelski hat für Sie auch Statusfragen im Blick; diese bestehen in der Frage, ob ein Scheinarbeitsverhältnis besteht und haben arbeitsrechtlich und sozialversicherungsrechtlich enorme Auswirkungen. Der Scheinselbstständige gerät in die Gefahr, möglicherweise Teile seines Arbeitsentgeltes dem Vertragspartner zurückzahlen zu müssen. Der Arbeitgeber kann sich Beitragsnachforderungen der Sozialversicherungsträger für mehrere Jahre ausgesetzt sehen. Als Kanzlei für Arbeitsrecht sind wir mit Statusfragen vertraut.

 

Auf Arbeitgeberseite sind es häufig Industrie-, Handel- und Gewerbeunternehmen, die mit unserer Hilfe ihr Recht durchsetzen wollen. Bei der Lebensmittelindustrie, im Hotel- und Gastrogewerbe oder auch in der Transport- und Logistikbranche geht es häufig um Auseinandersetzungen mit einzelnen Arbeitnehmern (Kündigung, Diebstahl, Arbeitszeit etc.), aber sehr schnell auch um hohe Geldsummen. Auch Zeitarbeit (auch als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet) gehört zur anwaltlichen Tätigkeit in unserer Kanzlei für Arbeitsrecht im Raum Nürnberg.

 

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht Riedwelski vertritt er außerdem auch soziale, kirchliche und karitative (Pflege-)Einrichtungen. Ferner gehören Freiberufler (Ärzten, Steuerberaten, Geschäftsinhabern, Handwerkern) zu seinen arbeitsrechtlichen Mandanten.

 

Ein besonderer Bereich stellt das kollektive Arbeitsrecht dar: Dort sind die Rechtsverhältnisse von Personal- und Betriebsräten sowie kirchliche Mitarbeitervertretungen geregelt. Hierzu gehören auch Schwerbehindertenvertretungen (Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten). Auch in diesen Fällen setzen wir als Kanzlei für Arbeitsrecht die Interessen unserer Mandantschaft bestmöglich durch und verhelfen der jeweiligen Gruppe zu ihrem Recht.

 

Unsere organisatorischen Abläufe der Kanzlei sind (nach ISO 9001:2015) zertifiziert.

 

Wir werden auch Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen - Kontaktieren Sie uns ganz einfach telefonisch oder per E-Mail.

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg:  0911 / 688 666-0

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